FÖRDERMITTEL KfW / BAFA
Warum?
Um den Anreiz für die energetische Sanierung und damit die Senkung des CO2-Ausstoßes beim Beheizen von Wohngebäuden zu erhöhen, hat der Gesetzgeber über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) verschiedene Förderprogramme aufgelegt.
Die KfW betrachtet hier vor allem die Bauteile der Gebäudehülle und vergibt derzeitig zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Die Voraussetzungen hierzu sind das Erreichen eines Effizienhaus-Standards bzw. die Einhaltung der Vorgaben der maximalen U-Werte der verschiedenen Gebäudebauteile.
Das BAFA berücksichtigt hauptsächlich die Förderung der Anlagentechnik und trägt bis zu 40% der anfallenden Sanierungskosten beim Austausch einer alten Heizung (älter 20 J.) gegen eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Die Förderung umfasst auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage.
Dabei gilt ein Wohngebäude als solches, wenn dieses überwiegend zu wohnlichen Zwecken genutz wird. Ausgenommen sind Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen, sowie Wochenendhäuser.
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